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RG, 17.12.1943 - I 99/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Beweisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? 2. Setzt die Ausschließung eines neuen Vorbringens im Berufungsverfahren voraus, daß durch die Zulassung die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 172, 192
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche …
Soweit der Kläger in seiner zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Erklärung im übrigen noch sein bisheriges Vorbringen ergänzt und erläutert sowie Rechtsansichten vor getragen hat, war für eine Anwendung des § 67 ArbGG ohnehin kein Raum und sein Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. RGZ 172, 192 [194-];… Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., S. 762). - BGH, 08.10.1964 - III ZR 80/63
Rechtsmittel
Ohne Erfolg macht die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Reichsgerichts RGZ 172, 192, 194 geltend, das Berufungsgericht hätte der Beklagten Gelegenheit geben müssen, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob es sich bei dem Beweisantrag um neues oder um die stets zulässige Ergänzung des bisherigen Vorbringens gehandelt habe. - BGH, 16.04.1955 - IV ZR 293/54
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision für ihren Standpunkt sich zu Recht auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 172, 192 f [194] beruft.